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Kurabgabe

Kurabgabe (Kurtaxe)

Ab 01. Juli 2016 wird in der Stadt Barth ganzjährig eine Kurabgabe erhoben.

Abgabepflichtig sind alle Personen, die sich in Barth aufhalten und dort ortsfremd sind.
Personen, die sich weniger als zwei Stunden in der Stadt aufhalten sind nicht abgabepflichtig.
Befreit sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schüler, Auszubildende und Studenten vom 18. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sowie Schwerbehinderte ab 60% und deren Begleitperson zahlen einen ermäßigten Satz.
Die Voraussetzungen für die Befreiung bzw. Ermäßigung ist in geeigneter Form nachzuweisen.

Die Kurabgabepflicht beginnt am Anreisetag und endet am Tag der Abreise. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

Kurz, wenn sie unsere Ferienwohnung mieten, sind wir verpflichtet die Abgabe zu kassieren.

Vom 01. Mai bis 30. September: 1,20 Euro pro Person und Tag (ermäßigt 0,85 Euro)
Vom 01. Oktober bis 30. April: 1,05 Euro pro Person und Tag (ermäßigt 0,70 Euro)


Sie erhalten von uns eine auf den Namen des Kurabgabepflichtigen lautende Kurkarte.
Diese berechtigt zur Benutzung der öffentlich bereitgestellten Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, sofern nicht gesonderte Gebühren erhoben werden.
Die Karten sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wir sind verpflichtet diese Abgabe an die Stadt abzuführen!